Nachhaltigkeitsbericht 2019/2020

mit integrierter Umwelterklärung gemäß EMAS III

Die Umstellung auf die Global-Reporting-Initiative-Richtlinien GRI G3.1 auf GRI G4 erforderte eine Ermittlung und Anpassung der Berichtsinhalte für das Berichtsjahr 2015/2016. Dies wurde anhand einer Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung der von der GRI vorgegebenen Struktur sowie deren Grundsätzen erreicht. Die Grundsätze fordern eine verstärkte Einbindung der Stakeholder, einen Nachhaltigkeitskontext sowie den Bezug zur Wesentlichkeit und Vollständigkeit. Die Struktur sieht eine Einteilung in die Kategorien "Wirtschaftlich", "Ökologisch" und "Gesellschaftlich" vor. Diesen Kategorien werden einzelne Aspekte zugeordnet, welche sich aus Indikatoren zusammensetzen. Basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse wurden die wesentlichen Aspekte ermittelt und dementsprechend die Berichtsinhalte angepasst. Nun wird nicht mehr über eine breite Palette an Nachhaltigkeitsthemen berichtet, stattdessen rücken die wesentlichen Aspekte in den Fokus. Entsprechend den Anforderungen der GRI-G4-Leitlinien wurden aus der Wesentlichkeitsanalyse diejenigen Aspekte abgeleitet, die in der Materialitätsmatrix abgebildet sind. Für das Berichtsjahr 2018/2019 erfolgte die Umstellung von GRI G4auf die nächsthöhere Stufe, die der GRI Sustainability Reporting Standards (GRI-Standards). Die bereits durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse hat weiterhin bestand.  Die wesentlichen Aspekte haben sich demnach im aktuellen Bericht nicht geändert. Eine Überprüfung der wesentlichen Aspekte ist für den Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021 geplant.

Case Studies / Examples
Studiosus
108 pages
German
Stakeholder Engagement
Tourism Stakeholder
Corporate Social Responsibility [CSR]
Due Diligence